Mietkaution zurückfordern: Fristen, Sperrkonto und Abzüge
Die Kaution gehört dir. Sie liegt nur als Sicherheit auf einem Sperrkonto, das auf deinen Namen lautet. Trotzdem ziehen sich Rückzahlungen nach dem Auszug oft über Monate hin. So holst du dein Geld zurück.
Die Regeln zur Mietkaution
- Bei Wohnungen darf der Vermieter höchstens drei Monatsmietzinse als Sicherheit verlangen (Art. 257e Abs. 2 OR), nach herrschender Meinung ohne Nebenkosten.
- Geld muss auf ein Sparkonto oder Depot bei einer Bank, das auf deinen Namen lautet (Abs. 1). Die Zinsen gehören dir.
- Eine Barkaution an den Vermieter ist nicht zulässig. Verlange, dass er sie auf ein Sperrkonto einzahlt.
- Die Bank zahlt nur aus, wenn beide Parteien zustimmen, ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl oder ein Gerichtsurteil vorliegt (Abs. 3).
Als Alternative bieten Versicherer eine Mietkautionsgarantie an. Du zahlst eine Jahresprämie statt die Kaution zu hinterlegen. Die Prämie kommt nicht zurück, und für berechtigte Forderungen des Vermieters haftest du trotzdem.
Wann muss die Kaution zurück?
Das Gesetz nennt keine Frist für den Vermieter. Hat er nach der Wohnungsabgabe keine Forderungen, muss er die Freigabe umgehend unterschreiben. Hält er die Kaution zurück, muss er seine Forderungen konkret beziffern und belegen.
Spätestens nach einem Jahr ist Schluss: Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegen dich rechtlich geltend gemacht, also weder eine Betreibung eingeleitet noch geklagt, kannst du die Rückgabe direkt bei der Bank verlangen (Art. 257e Abs. 3 OR). Die Bank zahlt dann aus, ohne dass der Vermieter zustimmen muss.
Was darf der Vermieter abziehen?
Abziehen darf er nur, was du tatsächlich schuldest: ausstehende Miete, eine offene Nebenkostenabrechnung oder Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Normale Abnutzung ist mit der Miete bezahlt, zum Beispiel leichte Gebrauchsspuren, verblasste Wände oder übliche Dübellöcher.
Für Schäden gilt der Zeitwert. Die paritätische Lebensdauertabelle von Mieterverband und Hauseigentümerverband legt fest, wie lange ein Teil hält: Teppich etwa 10 Jahre, Wandanstrich 8 bis 10 Jahre, Parkettversiegelung 10 Jahre, Küchengeräte rund 15 Jahre. Ist die Lebensdauer abgelaufen, schuldest du nichts, auch wenn der Vermieter neu streichen lässt.
Entscheidend ist das Abnahmeprotokoll. Mängel, die der Vermieter bei der Abgabe nicht festhält und nicht innert weniger Tage rügt, gelten als akzeptiert (Art. 267a OR). Unterschreibe nur, was stimmt, und fotografiere jeden Raum. Kleine Reparaturen bis etwa 150 bis 200 Franken, die ohne Fachperson möglich sind, gehen zu deinen Lasten (Art. 259 OR).
So forderst du die Kaution zurück
Abgabe sauber dokumentieren
Protokoll genau lesen, Fotos machen, nichts Unzutreffendes unterschreiben. Zählerstände notieren.
Freigabe schriftlich verlangen
Eingeschrieben, mit Frist von 14 Tagen. Verlange die Unterschrift auf dem Freigabeformular der Bank oder die Rücküberweisung.
Forderungen prüfen
Verlangt der Vermieter Abzüge, lass dir Rechnungen und Offerten zeigen und prüfe das Alter der betroffenen Teile anhand der Lebensdauertabelle. Akzeptiere nur belegte Zeitwerte.
Schlichtungsbehörde anrufen
Reagiert der Vermieter nicht oder bleibt er bei unbelegten Abzügen, reichst du ein Gesuch um Herausgabe der Kaution ein. Das Verfahren ist kostenlos.
Nach einem Jahr direkt zur Bank
Mietvertrag, Kündigung und Abnahmeprotokoll beilegen und die Auszahlung verlangen, sofern keine Betreibung oder Klage läuft.
Betreff: Freigabe der Mietkaution, [Adresse der Wohnung]
Das Mietverhältnis endete am [Datum]. Die Wohnung wurde gemäss Abnahmeprotokoll vom [Datum] ohne offene Mängel zurückgegeben.
Ich bitte Sie, die Freigabe des Kautionskontos Nr. [Nummer] bei der [Bank] bis am [Datum, 14 Tage] zu unterzeichnen. Andernfalls werde ich die Schlichtungsbehörde anrufen.
Typische Streitpunkte
- Endreinigung: Du schuldest eine gründliche Reinigung, sofern der Vertrag nichts anderes sagt. Eine Reinigungsfirma ist keine Pflicht, solange das Resultat stimmt.
- Malerarbeiten nach kurzer Mietdauer: Nur der Zeitwert, und nur bei Beschädigung, nicht bei normalen Spuren.
- Pauschale Abzüge ohne Rechnung sind unzulässig. Jeder Abzug braucht einen Beleg.
- Rückbehalt für die Nebenkosten: Erlaubt ist nur ein plausibler Betrag bis zur Schlussabrechnung, nicht die ganze Kaution.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter die Kaution bar verlangen?
Nein. Sie muss auf ein Konto oder Depot bei einer Bank, das auf deinen Namen lautet. Hast du bar bezahlt, verlange die Einzahlung auf ein Sperrkonto, notfalls über die Schlichtungsbehörde.
Wie lange darf der Vermieter die Rückzahlung hinauszögern?
Ohne offene Forderungen muss er sofort nach der Abgabe freigeben. Hat er nach einem Jahr weder betrieben noch geklagt, zahlt die Bank auf dein Verlangen direkt aus.
Kann ich die letzten Monatsmieten mit der Kaution verrechnen?
Nein. Die Kaution ist eine Sicherheit, keine Vorauszahlung. Wer die Miete nicht zahlt, riskiert eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs (Art. 257d OR).
Was gilt, wenn die Kaution nie auf ein Sperrkonto kam?
Dann schuldet dir der Vermieter die Rückzahlung persönlich. Du kannst sie nach dem Auszug einfordern und bei Weigerung betreiben oder die Schlichtungsbehörde anrufen.
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3 Monate Frist, ortsübliche Termine, eingeschrieben, beide Partner unterschreiben.
Schriftlich, mit Frist. Herabsetzung verlangen, Mietzins hinterlegen als letztes Mittel. Art. 259a ff. OR.
Nur was im Vertrag steht, darf verrechnet werden. Belege einsehen, Abrechnung bestreiten. Art. 257a OR.
Quellen und Gesetzestexte
- Obligationenrecht, Art. 257e, 259 und 267a OR (Fedlex)
- Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband: Lebensdauertabelle und Beratung
Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall: der Mieterverband (mieterverband.ch) oder die Schlichtungsbehörde deiner Gemeinde.