Mängel in der Wohnung melden: Frist setzen, Miete herabsetzen, hinterlegen
Der Vermieter muss die Wohnung in dem Zustand erhalten, den der Vertrag verspricht. Tut er es nicht, hast du klare Rechte. Sie wirken aber nur, wenn du den Mangel richtig meldest und die Fristen einhältst.
Was ist ein Mangel?
Ein Mangel ist jede Abweichung vom Zustand, den du nach Vertrag erwarten darfst: ausgefallene Heizung, kein Warmwasser, Schimmel, undichte Fenster, defekte Geräte, Ungeziefer, aber auch Lärm von einer Baustelle nebenan. Auch Mängel, für die der Vermieter nichts kann, berechtigen zu einer Herabsetzung der Miete.
Kleine Reinigungen und Ausbesserungen trägst du selbst (Art. 259 OR): als Faustregel alles bis etwa 150 bis 200 Franken, das ohne Fachperson erledigt werden kann, etwa ein Duschschlauch, eine Backofenlampe oder eine Sicherung. Was du selbst verursacht hast, zahlst du ebenfalls.
Mängel richtig melden
Du bist verpflichtet, Mängel sofort zu melden (Art. 257g OR). Wer zu lange wartet, haftet für Folgeschäden, zum Beispiel wenn aus einem feuchten Fleck Schimmel wird. Melde den Mangel schriftlich und eingeschrieben, auch wenn du vorher angerufen hast.
- Beschreibe den Mangel konkret, mit Datum, Fotos oder Videos.
- Setze eine angemessene Frist zur Behebung: bei Heizung oder Warmwasser im Winter wenige Tage, bei kosmetischen Mängeln einige Wochen.
- Kündige an, was du nach Ablauf der Frist tust: Mietzinsherabsetzung verlangen, den Mietzins hinterlegen oder den Mangel auf Kosten des Vermieters beheben lassen.
Betreff: Mängelrüge, [Adresse der Wohnung]
Seit dem [Datum] besteht folgender Mangel: [Beschreibung]. Fotos liegen bei.
Ich bitte Sie, den Mangel bis am [Datum] zu beheben. Ab heute verlange ich eine Herabsetzung des Mietzinses um [X] Prozent, bis der Mangel behoben ist (Art. 259d OR).
Bleibt der Mangel nach Ablauf der Frist bestehen, werde ich den Mietzins gemäss Art. 259g OR hinterlegen.
Deine Rechte bei Mängeln
- Beseitigung verlangen (Art. 259b OR). Behebt der Vermieter einen kleinen oder mittleren Mangel trotz Frist nicht, darfst du ihn selbst beheben lassen und die Kosten vom Mietzins abziehen. Bei schweren Mängeln, die die Wohnung unbrauchbar machen, kannst du fristlos kündigen.
- Herabsetzung des Mietzinses (Art. 259d OR), ab dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter vom Mangel weiss, bis zur Behebung. Richtwerte aus der Praxis: Heizungsausfall im Winter 20 bis 50 Prozent, Schimmel in einem Zimmer 10 bis 20 Prozent, starker Baulärm 10 bis 25 Prozent.
- Schadenersatz (Art. 259e OR), wenn der Vermieter den Mangel verschuldet hat, zum Beispiel für beschädigte Möbel.
- Hinterlegung des Mietzinses (Art. 259g OR) als Druckmittel, siehe unten.
Mietzins hinterlegen: so geht es
Frist setzen und Hinterlegung androhen
Schriftlich, wie oben beschrieben. Ohne vorherige Androhung ist die Hinterlegung unzulässig.
Mietzins bei der kantonalen Stelle hinterlegen
Nach Ablauf der Frist zahlst du den fälligen Mietzins nicht an den Vermieter, sondern an die vom Kanton bezeichnete Stelle, meist die Schlichtungsbehörde oder ein von ihr genanntes Konto. Zurückbehalten darfst du die Miete nicht.
Vermieter informieren
Teile ihm die Hinterlegung schriftlich mit.
Innert 30 Tagen die Schlichtungsbehörde anrufen
Die Frist läuft ab Fälligkeit des ersten hinterlegten Mietzinses. Verpasst du sie, wird das Geld dem Vermieter ausbezahlt (Art. 259h OR).
Typische Fehler
- Nur mündlich reklamieren. Ohne Schreiben lässt sich später nichts beweisen.
- Die Miete eigenmächtig kürzen. Das ist Zahlungsverzug und ein Kündigungsgrund. Verlange die Herabsetzung und hinterlege, wenn der Vermieter nicht einlenkt.
- Selbst reparieren lassen, ohne vorher eine Frist gesetzt zu haben. Dann bleiben die Kosten bei dir.
- Die 30-Tage-Frist nach der Hinterlegung verpassen.
Häufige Fragen
Darf ich die Miete kürzen, bis der Mangel behoben ist?
Nicht eigenmächtig. Verlange die Herabsetzung schriftlich. Lehnt der Vermieter ab, gehst du an die Schlichtungsbehörde oder hinterlegst den Mietzins nach Art. 259g OR.
Wer zahlt die Reparatur von Geschirrspüler oder Waschmaschine?
Der Vermieter, ausser es handelt sich um kleinen Unterhalt oder du hast den Schaden verschuldet.
Wie schnell muss der Vermieter reagieren?
Es gibt keine gesetzliche Frist. Angemessen ist, was der Mangel erfordert: Bei Heizungsausfall im Winter sind es Tage, bei einem kosmetischen Mangel Wochen.
Ist Baulärm vom Nachbargrundstück ein Mangel?
Ja, erhebliche Immissionen können ein Mangel sein, auch wenn der Vermieter nichts dafür kann. Eine Herabsetzung ist möglich, Schadenersatz nur bei Verschulden.
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Max. 3 Monatsmieten, Sperrkonto auf deinen Namen, Freigabe spätestens nach einem Jahr. Art. 257e OR.
Nur was im Vertrag steht, darf verrechnet werden. Belege einsehen, Abrechnung bestreiten. Art. 257a OR.
3 Monate Frist, ortsübliche Termine, eingeschrieben, beide Partner unterschreiben.
Quellen und Gesetzestexte
- Obligationenrecht, Art. 256, 257g und 259 bis 259i OR (Fedlex)
- Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband
Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall: der Mieterverband (mieterverband.ch) oder die Schlichtungsbehörde deiner Gemeinde.