Anfangsmiete anfechten, Mängel melden, Kaution zurückfordern, Kündigung korrekt einreichen. Keine Rechtsberatung — aber ein guter Startpunkt.
30 Tage Frist, Formular zur Vormiete, Schlichtungsamt. Art. 270 OR.
Max. 3 Nettomieten, Sperrkonto auf deinen Namen, Freigabe nach einem Jahr. Art. 257e OR.
3 Monate Frist, ortsübliche Termine, eingeschrieben, beide Partner unterschreiben.
Schriftlich, mit Frist. Mietzinshinterlegung als letztes Mittel. Art. 259a ff. OR.
Referenzzins gesunken? Brief-Vorlage und Rechner. Art. 270a OR.
Was darf verrechnet werden, was nicht. Einsicht in die Belege verlangen.
Nur mit dem amtlichen Formular, mindestens 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist, und mit Begründung (z. B. Referenzzins, Teuerung, wertvermehrende Investitionen). Du kannst innert 30 Tagen beim Schlichtungsamt anfechten.
Dies sind Schnell-Infos zu den häufigsten Fragen – keine Rechtsberatung. Für konkrete Fälle: Mieterverband (mieterverband.ch).