Untermiete: Zustimmung, Untermietzins und Airbnb
Ein Zimmer an eine Mitbewohnerin vermieten, die Wohnung während eines Auslandjahres weitergeben oder für ein paar Nächte auf Airbnb anbieten: Das alles ist Untermiete. Sie ist erlaubt, braucht aber die Zustimmung des Vermieters, und der darf nur aus drei Gründen Nein sagen.
Wann ist Untermiete erlaubt?
Du darfst deine Wohnung ganz oder teilweise untervermieten, wenn der Vermieter zustimmt (Art. 262 OR). Er darf die Zustimmung nur in drei Fällen verweigern:
- Du gibst ihm die Bedingungen der Untermiete nicht bekannt.
- Die Bedingungen sind im Vergleich zum Hauptmietvertrag missbräuchlich, vor allem ein zu hoher Untermietzins.
- Ihm entstehen wesentliche Nachteile, zum Beispiel weil zu viele Personen einziehen oder ständig wechselnde Gäste im Haus sind.
Die ganze Wohnung darfst du nur untervermieten, wenn du vorhast, später selbst wieder einzuziehen. Wer die Wohnung dauerhaft weitergibt, ohne zurückzukehren, nutzt die Untermiete missbräuchlich.
Wie viel Untermietzins ist erlaubt?
Der Untermietzins darf im Verhältnis nicht höher sein als deine eigene Miete. Für ein Zimmer rechnest du den Anteil an der Fläche oder an den Zimmern und teilst Küche, Bad und Wohnzimmer angemessen auf.
Für Möbel, Wäsche, Internet oder Reinigung ist ein angemessener Zuschlag erlaubt. Gewinn darfst du keinen machen. Verlangst du deutlich mehr, als du selbst für den untervermieteten Teil bezahlst, darf der Vermieter die Zustimmung verweigern.
Airbnb und kurzzeitige Vermietung
Wer die Wohnung tageweise an Gäste vermietet, untervermietet ebenfalls. Du brauchst also die Zustimmung des Vermieters. Bei Ferienvermietungen über Plattformen sind wesentliche Nachteile für ihn eher gegeben als bei einer Mitbewohnerin, die länger bleibt, etwa durch Lärm, Abnutzung oder Unruhe im Haus.
Dazu kommen öffentliche Regeln: Einige Städte begrenzen kurzzeitige Vermietungen, zum Beispiel auf eine bestimmte Zahl Nächte pro Jahr, und für Gäste fällt oft eine Kurtaxe an. Die Einnahmen musst du als Einkommen versteuern.
So gehst du vor
Schriftlich um Zustimmung bitten
Nenne den Namen der Untermieterin oder des Untermieters, Beginn und Dauer, die untervermieteten Räume und den Untermietzins.
Antwort abwarten
Verweigert der Vermieter die Zustimmung ohne einen der drei Gründe, kannst du die Schlichtungsbehörde anrufen. Das Verfahren ist kostenlos.
Untermietvertrag schriftlich abschliessen
Mit Mietzins, Nebenkosten, Dauer, Kündigungsfrist und Hausordnung. Für die Untermiete gilt das Mietrecht, auch zwischen dir und deinem Untermieter.
Kaution richtig hinterlegen
Verlangst du eine Kaution, gehört sie wie jede Mietkaution auf ein Sperrkonto, das auf den Namen des Untermieters lautet (Art. 257e OR).
Übergabe protokollieren
Halte Zustand und Inventar beim Einzug fest, mit Fotos.
Betreff: Gesuch um Zustimmung zur Untermiete, [Adresse der Wohnung]
Ich möchte [ein Zimmer / die ganze Wohnung] vom [Datum] bis am [Datum] an [Name] untervermieten. Der Untermietzins beträgt CHF [Betrag] pro Monat inklusive Nebenkosten [und Möblierung].
[Bei der ganzen Wohnung: Danach werde ich wieder selbst einziehen.]
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung bis am [Datum, 14 Tage]. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Wer haftet wofür?
Gegenüber dem Vermieter bleibst du Mieterin oder Mieter. Du schuldest ihm die ganze Miete und haftest dafür, dass der Untermieter die Wohnung nicht anders gebraucht, als du es dürftest (Art. 262 Abs. 3 OR). Schäden, die er verursacht, kann der Vermieter bei dir geltend machen.
Die Untermiete dauert höchstens so lange wie dein eigener Mietvertrag. Endet dein Mietverhältnis, muss auch der Untermieter ausziehen (Art. 273b OR). Vereinbare deshalb im Untermietvertrag eine Kündigungsfrist, die zu deiner eigenen passt.
Häufige Fragen
Muss ich fragen, wenn eine Freundin ein paar Wochen bei mir wohnt?
Nein, solange sie Gast ist und keine Miete zahlt. Sobald jemand gegen Entgelt einzieht, ist es Untermiete und braucht die Zustimmung des Vermieters.
Darf der Vermieter meine Miete erhöhen, weil ich untervermiete?
Nein. Die Miete kann er nur mit dem amtlichen Formular und aus den gesetzlichen Gründen erhöhen. Die Untermiete allein ist kein solcher Grund.
Wie lange darf ich die ganze Wohnung untervermieten?
Das Gesetz nennt keine feste Grenze. Entscheidend ist, dass du ernsthaft vorhast zurückzukehren, zum Beispiel nach einem Auslandaufenthalt oder einer befristeten Stelle in einer anderen Stadt.
Was passiert, wenn mein Untermieter die Miete nicht zahlt?
Du schuldest dem Vermieter trotzdem die ganze Miete. Gegenüber deinem Untermieter hast du die gleichen Rechte wie ein Vermieter, inklusive Mahnung und Kündigung wegen Zahlungsverzugs (Art. 257d OR).
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3 Monate Frist, ortsübliche Termine, eingeschrieben, beide Partner unterschreiben.
Max. 3 Monatsmieten, Sperrkonto auf deinen Namen, Freigabe spätestens nach einem Jahr. Art. 257e OR.
Vollständiges Dossier, Betreibungsauszug nicht älter als drei Monate, keine Fragen nach Religion oder Gesundheit.
Quellen und Gesetzestexte
- Obligationenrecht, Art. 257d, 257e, 257f, 262 und 273b OR (Fedlex)
- Zivilprozessordnung, Art. 113 ZPO: Kostenlosigkeit des Schlichtungsverfahrens
- Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband
Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall: der Mieterverband (mieterverband.ch) oder die Schlichtungsbehörde deiner Gemeinde.