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Mietrecht-Ratgeber

Wohnungsbewerbung: Unterlagen, Betreibungsauszug und Datenschutz

Auf eine gute Wohnung kommen in Städten oft Dutzende Bewerbungen. Wer ein vollständiges Dossier schnell einreicht, ist im Vorteil. Hier steht, was hineingehört, wie du den Betreibungsauszug bestellst und welche Angaben der Vermieter gar nicht verlangen darf.

3 Min. Lesezeit

Was ins Bewerbungsdossier gehört

  • Das ausgefüllte Anmeldeformular der Verwaltung, vollständig und gut lesbar.
  • Ein aktueller Betreibungsregisterauszug, in der Regel nicht älter als drei Monate, für jede Person, die den Vertrag unterschreibt.
  • Ein Beleg zum Einkommen, zum Beispiel die letzten drei Lohnabrechnungen, der Arbeitsvertrag oder bei Selbständigen die letzte Steuerveranlagung.
  • Eine Kopie von Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis. Manche Verwaltungen verlangen sie erst, wenn du in die engere Wahl kommst.
  • Ein Nachweis der Privathaftpflichtversicherung, falls verlangt.
  • Ein kurzes Begleitschreiben: wer einzieht, warum diese Wohnung und ab wann.

Den Betreibungsauszug bestellen

Den Auszug stellt das Betreibungsamt deines aktuellen Wohnorts aus. Du kannst ihn am Schalter, per Post oder online bestellen, zum Beispiel über EasyGov oder das Portal deines Kantons. Er kostet rund 20 Franken und kommt meist innert weniger Tage.

Der Auszug zeigt die Betreibungen der letzten fünf Jahre, aber nur aus dem Kreis dieses Betreibungsamts. Bist du in den letzten Jahren umgezogen, verlangen manche Vermieter zusätzlich einen Auszug vom früheren Wohnort.

Hast du eine Forderung bezahlt, bitte den Gläubiger, die Betreibung zurückzuziehen. Zurückgezogene Betreibungen gibt das Amt Dritten nicht mehr bekannt (Art. 8a Abs. 3 SchKG). Ist eine Betreibung ungerechtfertigt und hast du Rechtsvorschlag erhoben, kannst du drei Monate nach dem Zahlungsbefehl beantragen, dass sie nicht mehr angezeigt wird, sofern der Gläubiger nichts unternommen hat, um den Rechtsvorschlag zu beseitigen.

Was der Vermieter fragen darf und was nicht

Der Vermieter darf nur Daten bearbeiten, die er für die Wahl der Mieterschaft und für den Vertrag braucht (Art. 6 DSG). Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB hat dazu Leitlinien veröffentlicht.

Zulässig sind zum Beispiel Fragen nach:

  • Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktangaben
  • der Zahl der Personen, die einziehen, und nach Haustieren
  • Beruf, Arbeitgeber und Einkommen
  • Betreibungen
  • Musikinstrumenten oder einer besonderen Nutzung der Wohnung

Nicht zulässig sind Fragen ohne Bezug zum Mietverhältnis, zum Beispiel nach:

  • Religion, politischer Haltung oder Gesundheit
  • einer Schwangerschaft oder der Familienplanung
  • der Mitgliedschaft im Mieterverband
  • der AHV-Nummer
  • Vorstrafen. Ein Strafregisterauszug ist in der Regel unverhältnismässig.

Nach der Vergabe muss der Vermieter die Unterlagen der abgelehnten Bewerberinnen und Bewerber vernichten oder zurückgeben. Referenzen beim bisherigen Vermieter darf er nur mit deiner Einwilligung einholen.

So bewirbst du dich erfolgreich

  1. Adresse vorher prüfen

    Lärm, ÖV, Steuern und Gebäudedaten lassen sich schon vor der Besichtigung prüfen. Die Adressanalyse zeigt alles in rund 30 Sekunden.

  2. Tragbarkeit rechnen

    Die Bruttomiete sollte höchstens einen Drittel des Nettoeinkommens ausmachen. Viele Verwaltungen rechnen ähnlich. Der Tragbarkeitsrechner zeigt deine Quote.

  3. Dossier bereithalten

    Alle Unterlagen in einem PDF, ein aktueller Betreibungsauszug und das Formular vorausgefüllt.

  4. Bei der Besichtigung fragen

    Nach der Vormiete, den Nebenkosten, der Heizung und geplanten Sanierungen. Notiere den Zustand der Wohnung.

  5. Schnell einreichen

    Am besten noch am gleichen Tag per E-Mail an die Verwaltung, mit einem kurzen Begleitschreiben.

Typische Fehler

  • Ein Betreibungsauszug, der älter als drei Monate ist.
  • Fehlende Angaben zu Mitbewohnerinnen oder Mitbewohnern, die ebenfalls unterschreiben.
  • Unvollständige Formulare. Viele Verwaltungen sortieren diese als Erstes aus.
  • Eine Betreibung verschweigen, statt sie kurz zu erklären.
  • Originale statt Kopien abgeben.

Häufige Fragen

Wie alt darf der Betreibungsauszug sein?

Die meisten Verwaltungen verlangen einen Auszug, der nicht älter als drei Monate ist. Bestelle ihn neu, sobald du ernsthaft suchst.

Was mache ich mit einer Betreibung im Auszug?

Erkläre sie kurz und lege Belege bei, etwa eine Zahlungsquittung. Ist die Forderung bezahlt, bitte den Gläubiger, die Betreibung zurückzuziehen. Dann erscheint sie nicht mehr im Auszug.

Darf der Vermieter nach meinem Lohn fragen?

Ja. Das Einkommen ist für die Zahlungsfähigkeit wichtig. Eine Lohnabrechnung oder der Arbeitsvertrag genügen in der Regel.

Was hilft, wenn mein Einkommen knapp ist?

Eine zweite Person, die solidarisch mitunterschreibt, eine Mietkautionsversicherung oder eine Kaution bis zur gesetzlichen Grenze von drei Monatsmieten. Erwähne das gleich im Begleitschreiben.

Wie ist die Lage an deiner Adresse?

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Quellen und Gesetzestexte

Konkreter Fall?Der Mieterverband berät verbindlich: mieterverband.ch

Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall: der Mieterverband (mieterverband.ch) oder die Schlichtungsbehörde deiner Gemeinde.